Änderung der Rundverfügung zur Umsetzung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Nr. 2019/9 (2024/30)
Änderung der Rundverfügung zur Umsetzung der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge Nr. 2019/9 (2024/30)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat im Rahmen des Schreibens 2019/9 zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen wichtige Änderungen vorgenommen. Insbesondere betrifft die Regelung in Artikel 6 verschiedene Bedingungen und Kündigungsszenarien von Verkehrsunfallversicherungsverträgen, die nun von den zuständigen Behören umgesetzt werden. Einige ältere Vorschriften wurden ebenfalls aufgehoben.

Die neuen Regelungen treten am 5. Dezember 2024 in Kraft und werden vom Präsidenten der Institution durchgesetzt.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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