Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat im Rahmen des Schreibens 2019/9 zur gesetzlichen Haftpflichtversicherung von Kraftfahrzeugen wichtige Änderungen vorgenommen. Insbesondere betrifft die Regelung in Artikel 6 verschiedene Bedingungen und Kündigungsszenarien von Verkehrsunfallversicherungsverträgen, die nun von den zuständigen Behören umgesetzt werden. Einige ältere Vorschriften wurden ebenfalls aufgehoben.
Die neuen Regelungen treten am 5. Dezember 2024 in Kraft und werden vom Präsidenten der Institution durchgesetzt.