Wichtige Änderungen Für Versicherungsmakler Ab 2025

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Am 22. Januar 2025 veröffentlichte die Sigortacılık ve Özel Emeklilik Düzenleme ve Denetleme Kurumu (SEDDK) eine neue Verordnung zur „Änderung der Verordnung über Versicherungsmakler“. Diese Regelung beinhaltet mehrere bedeutende Neuerungen, die für Versicherungsmakler von Relevanz sind.

Wesentliche Änderungen sind:

✔ **Erhöhung des erforderlichen Eigenkapitals für Versicherungsmakler:** Das Mindestkapital für juristische Personen, die als Versicherungsmakler tätig sind, wurde auf 3.250.000 TL angehoben. Des Weiteren gelten zusätzliche Kapitalanforderungen für die Eröffnung von Zweigstellen.
✔ **Wiederholung der Fachspezialistenprüfungen alle fünf Jahre:** Um die beruflichen Kenntnisse und Fähigkeiten des technischen Personals auf dem aktuellen Stand zu halten, ist eine verpflichtende Weiterbildung alle fünf Jahre nötig.
✔ **Verpflichtung zur Informationsübermittlung:** Versicherungsmakler sind nun verpflichtet, Informationen über die Parteien von Versicherungsverträgen korrekt an die Versicherungsgesellschaften weiterzuleiten.
✔ **Strafmaßnahmen für finanzielle Schwächen oder gesetzeswidriges Handeln:** Die SEDDK hat das Recht, Maßnahmen wie Warnungen, Betriebseinstellungen oder den Entzug von Genehmigungen gegen Makler zu ergreifen, die in finanziellen Schwierigkeiten stecken oder gegen Vorschriften verstoßen.

Für eine detaillierte Übersicht über die neuen Regelungen können Interessierte die Webseite der SEDDK besuchen. Darüber hinaus wurde eine Umfrage zu diesen Änderungen erstellt, um Meinungen einzuholen. Der Umfragelink sowie der vollständige Text der veröffentlichten Verordnung sind ebenfalls verfügbar.

Quelle und vollständige Details

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