Im Rahmen des individuellen Rentensystems in der Türkei ist es möglich, bis zu 50 % Ihrer angesparten Beträge unter bestimmten Bedingungen abzuheben, ohne Ihre Rechte im System zu verlieren. Bei Eheschließungen oder dem Kauf von Immobilien müssen Mindestanforderungen erfüllt werden: Der Teilnehmer muss seit mindestens fünf Jahren im System sein und monatlich einen Beitrag leisten, der mindestens dem Fünffachen des brutto Mindestlohns entspricht. Bei Naturkatastrophen hingegen sind diese Bedingungen nicht erforderlich; hier kann eine Teilabhebung ohne Rücksicht auf die Dauer oder Höhe der Einlagen beantragt werden. Weitere Informationen hierzu sind auf der Webseite der Aufsichtsbehörde für die Rentenversicherung zugänglich.