Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat in einem am 11. Juli 2024 veröffentlichten Rundschreiben (2023/31) angekündigt, dass die zum Juli 2024 festgelegten maximalen Prämien ohne Änderungen auch im August 2024 gelten werden. Das Rundschreiben tritt am 1. August 2024 in Kraft. Zusätzlich werden frühere Prämienerhöhungen näher erläutert.