In der Türkei wurde die 15-tägige Gültigkeit der Kfz-Haftpflichtversicherung für den Verkauf von Gebrauchtwagen abgeschafft. Diese Maßnahme markiert den Beginn der Regelung „Zuerst die Verkehrspolice, dann die Zulassung“. Ziel dieser Änderung ist es, unversicherten Verkehrsteilnehmern entgegenzuwirken und die ungerechten Benachteiligungen nicht nur der ehemaligen Fahrzeugbesitzer zu beseitigen.

Käufer von Gebrauchtwagen werden nun angehalten, zunächst eine Kfz-Versicherung bei ihrem Versicherungsmakler abzuschließen, bevor sie mit dem Notar die Zulassungsformalitäten in Angriff nehmen.

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