Wichtige Änderungen Bei Der Verkehrssicherheitsversicherung Ab Dezember
Wichtige Änderungen Bei Der Verkehrssicherheitsversicherung Ab Dezember

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Am 5. März 2024 wurden wesentliche Teile des 2918. Gesetzes über die Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge aufgrund ihrer Verfassungswidrigkeit annulliert. Die Passage, die besagt, dass die Versicherungen bis 15 Tage nach der Kündigung des Vertrags gültig sind, ist somit aufgehoben. Dies führt dazu, dass am 5. Dezember 2024 alle bestehenden Kfz-Haftpflichtversicherungen bei Verkaufsabschluss automatisch ungültig werden. Käufer müssen daher die Versicherung für das erworbene Fahrzeug vor dem Notartermin abschließen. Sollte der Kauf nicht zustande kommen, wird die Police sofort widerrufen. Nach dem Verkauf können sämtliche Korrekturen mithilfe eines Zusatzdokuments durchgeführt werden.

Die SEDD (Schatzverwaltung und -entwicklung) fordert Rückmeldungen zu dieser neuen Regelung und hat eine Umfrage mit drei Fragen veröffentlicht, um Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge zur Handhabung von Versicherungswiderrufen und Kfz-Versicherungsverfahren zu sammeln. Die Umfrage soll zur Weiterentwicklung des Sektors beitragen.

Für interessierte Teilnehmer der Umfrage ist hier der Link verfügbar: Quelle und vollständige Details

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