Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat mit der Bekanntmachung 2024/12 eine Änderung zur Richtlinie 2023/31 veröffentlicht. Ab Mai 2024 werden die maximalen Prämien für Kraftfahrzeugversicherungen um 3 % erhöht, abhängig von der Fahrzeuggruppe und der Nutzung. Diese Änderungen treten am 1. Mai 2024 in Kraft. Ebenso werden einige Formulierungen in den vorhergehenden Bekanntmachungen aktualisiert, während die anderen Bestimmungen weiterhin vom Präsidenten der Behörde ausgeführt werden.