Die Änderung der Verwaltungsvorschrift, die von der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) veröffentlicht wurde, aktualisiert die Regeln für das Teilzahlungsrecht im individuellen Rentensystem. Die Änderung betrifft Paragraph 13 und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft. Darüber hinaus gilt die Regelung ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung und der Präsident der Behörde ist für deren Umsetzung verantwortlich.