Bekanntmachung zu Gutachterbestellungen in Wertminderungsanträgen (2024/4)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat festgestellt, dass einige Versicherungsgesellschaften bei der Beurteilung von Wertminderungsansprüchen keine oder unangemessene Expertenbestellungen vorgenommen haben. Diese Bewertungen sollten von den über das EKSİST-System zugewiesenen Versicherungsexperten in einer geregelten Reihenfolge erfolgen. Daher ist es essenziell, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Expertenbestellungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften durchführen.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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