Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat festgestellt, dass einige Versicherungsgesellschaften bei der Beurteilung von Wertminderungsansprüchen keine oder unangemessene Expertenbestellungen vorgenommen haben. Diese Bewertungen sollten von den über das EKSİST-System zugewiesenen Versicherungsexperten in einer geregelten Reihenfolge erfolgen. Daher ist es essenziell, dass die Versicherungsgesellschaften ihre Expertenbestellungen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften durchführen.