Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat am 10. Oktober 2024 im offiziellen Amtsblatt Änderungen an der Tarif- und Anweisung zur Pflichtversicherung für Schiffsfahrzeuge bekanntgegeben. Diese Änderungen beziehen sich auf die Verweise in den Vorschriften, die Festlegung der Deckungssummen und den Status bestehender Versicherungsverträge. Insbesondere bleiben die Versicherungsbedingungen für Schiffe, deren Passagierkapazität erhöht werden muss, bis zum Ablauf der Verträge gültig, während andere Fahrzeuge neuen Regelungen unterliegen.