Antrag auf Lizenz der Malakut Versicherung und Rückversicherungsmakler AG bezüglich des Beschlusses des Vorstands Nr. 765
Antrag auf Lizenz der Malakut Versicherung und Rückversicherungsmakler AG bezüglich des Beschlusses des Vorstands Nr. 765

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat am 18. September 2024 mit der Entscheidung 765 die Erteilung einer Lizenz an MALAKUT SİGORTA VE REASÜRANS BROKERLİĞİ AŞ in den Bereichen der Lebensfremden Versicherungen und Rückversicherungsbrokerage genehmigt. Diese Entscheidung basierte auf der Überprüfung der relevanten Vorschriften des Gesetzes Nr. 5684, insbesondere Artikel 21.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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