Richtlinie zu den von Versicherungsunternehmen durchzuführenden Erdbeben-Stresstests (2024/22)
Richtlinie zu den von Versicherungsunternehmen durchzuführenden Erdbeben-Stresstests (2024/22)

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In der Türkei müssen Versicherungsunternehmen, die in aktiven Erdbebengebieten tätig sind, insbesondere zur Einschätzung der finanziellen Belastbarkeit im Hinblick auf ein mögliches Erdbeben im Marmara-Gebiet, Stresstests durchführen. Diese Richtlinie betrifft Unternehmen im Bereich der Nichtlebensversicherungen und verpflichtet sie dazu, die Tests von mindestens zwei verschiedenen Modellierungsunternehmen wissenschaftlich fundiert durchführen zu lassen. Die Unternehmen sind außerdem verpflichtet, die Ergebnisse der Stresstests jährlich in einem festgelegten Berichtformat an die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) zu übermitteln.

Neben den Szenarien eines möglichen Marmara-Erdbebens müssen auch Tests für andere Risikoregionen durchgeführt werden. Die Ergebnisse dieser Analysen werden verwendet, um die Rückversicherungsbedarfe der Unternehmen zu bestimmen und müssen dabei auch die Ausland-Rückversicherungsverträge berücksichtigen. Die Bedeutung der erhaltenen Resultate für das Risikomanagement und die finanzielle Stabilität wird hervorgehoben.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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