Rundschreiben zur Anwendung der Inflationsrechnung im Versicherungssektor (2024/32)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat mit dem Rundschreiben 2024/32 festgelegt, dass im Jahr 2025 die Versicherung, Rückversicherung und Rentenunternehmen keine Inflationsrechnung anwenden werden. Zudem wurde das vorherige Rundschreiben 2024/10 aufgehoben. Das neue Rundschreiben tritt zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung in Kraft und die Umsetzung der Bestimmungen obliegt dem Präsidenten der Behörde.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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