Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat mit dem Rundschreiben 2024/32 festgelegt, dass im Jahr 2025 die Versicherung, Rückversicherung und Rentenunternehmen keine Inflationsrechnung anwenden werden. Zudem wurde das vorherige Rundschreiben 2024/10 aufgehoben. Das neue Rundschreiben tritt zum Zeitpunkt seiner Veröffentlichung in Kraft und die Umsetzung der Bestimmungen obliegt dem Präsidenten der Behörde.