**Pressemitteilung zur Regelung von Mietverträgen in Gold**
**Datum: 29. August 2024**
In verschiedenen Medien wurden Berichte veröffentlicht, die sich mit der Möglichkeit befassen, Mietzahlungen in Gold zu leisten. In diesem Zusammenhang informiert die Mitteilung über Änderungen gemäß Artikel 4 der Verordnung Nr. 32 zum Schutz des Wertes der türkischen Währung. Zudem wird hervorgehoben, dass auch Mietverträge, die in Fremdwährungen abgeschlossen werden, unter bestimmten Bedingungen rechtsgültig sind.
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