Die Sigorta Bilgi ve Gözetim Merkezi (SBM) hat neue Richtlinien zur Registrierung von Versicherungsdaten in ihrer Allgemeinen Datenbank veröffentlicht, geregelt durch die allgemeine Mitteilung (2023/24). Demnach sind Versicherungsmakler verpflichtet, bis spätestens 29. März 2024 eine institutionelle E-Mail-Adresse einzurichten, wobei die Überwachung dieser Vorgaben in der Verantwortung der Union der Kammern und Börsen (TOBB) liegt.

Laut SBM-Leitfaden werden die Konten von Nutzern, die über nicht konforme E-Mail-Adressen verfügen, nach dem Stichtag deaktiviert. Daher müssen die im Register eingetragenen Versicherungsmakler sicherstellen, dass sie bis zum genannten Datum eine korrekte E-Mail-Adresse im Einklang mit der Unternehmensstruktur erwerben, diese im Register vermerken und die Konten ihrer Unterbenutzer entsprechend anpassen.

Zusammenfassend müssen alle Versicherungsmakler bis zum 29. März 2024 ihre E-Mail-Adressen anpassen, um den neuen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

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