Verordnung über die Umsetzung bestimmter Artikel des Schreibens zur Änderung des Schreibens über interne Systeme in den Bereichen Versicherung und private Altersversorgung Nr. 2022/16 (2024/18)
Verordnung über die Umsetzung bestimmter Artikel des Schreibens zur Änderung des Schreibens über interne Systeme in den Bereichen Versicherung und private Altersversorgung Nr. 2022/16 (2024/18)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat mit dem Rundschreiben 2024/18 eine Änderung an Artikel 13 der Verordnung 2022/16 vorgenommen. Demnach müssen die Berichte für die Jahre 2023 und 2024 vor ihrer Veröffentlichung auf den Webseiten der Institutionen an den Verband gesendet und dort getestet werden. Die Veröffentlichung dieser Berichte auf den Webseiten beginnt im Oktober 2024. Das Rundschreiben tritt mit dem Veröffentlichungsdatum in Kraft, und der Präsident der Institution ist für die Umsetzung verantwortlich.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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