Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat eine Mitteilung veröffentlicht, die die Mindestkapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen im Jahr 2024 festlegt. Demnach dürfen die einbezahlten Kapitalbeträge der Antragsteller für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die angegebenen Mindestwerte nicht unterschreiten. Es gelten unterschiedliche Mindestkapitalanforderungen für jede Versicherungsbranche. Die neue Mitteilung hebt vorherige Regelungen auf und umfasst die aktualisierten Mindestbeträge sowie zukünftige Anpassungen.