Rundschreiben 2024/20 zu den Mindestkapitalbeträgen für Versicherungszweige

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat eine Mitteilung veröffentlicht, die die Mindestkapitalanforderungen für Versicherungsunternehmen im Jahr 2024 festlegt. Demnach dürfen die einbezahlten Kapitalbeträge der Antragsteller für Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen die angegebenen Mindestwerte nicht unterschreiten. Es gelten unterschiedliche Mindestkapitalanforderungen für jede Versicherungsbranche. Die neue Mitteilung hebt vorherige Regelungen auf und umfasst die aktualisierten Mindestbeträge sowie zukünftige Anpassungen.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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