Änderung des Rundschreibens Nr. 2023/1 bezüglich der Änderungen der Quoten zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen: Rundschreiben Nr. 2025/1
Änderung des Rundschreibens Nr. 2023/1 bezüglich der Änderungen der Quoten zur Berechnung der Eigenkapitalanforderungen: Rundschreiben Nr. 2025/1

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat mit einer am 10. Januar 2025 veröffentlichten Allgemeinen Verfügung Änderungen an der Allgemeinen Verfügung 2023/1 vorgenommen. Dabei wurde insbesondere der Paragraph über die Forderungen mit einem Risikofaktor von 0,075 für DASK, TARSİM und ÖRYM aufgehoben. Die neue Verfügung tritt am Veröffentlichungstag in Kraft, und der Präsident der Institution ist für die Umsetzung dieser Regelungen verantwortlich.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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