Verordnung 2022/16 zur Umsetzung bestimmter Artikel der Versicherungs- und privaten Rentenbranche und Änderung des betreffenden Rundschreibens (2024/25)
Verordnung 2022/16 zur Umsetzung bestimmter Artikel der Versicherungs- und privaten Rentenbranche und Änderung des betreffenden Rundschreibens (2024/25)

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Am 17. Oktober 2024 hat die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) einige Änderungen im Zusammenhang mit der Verordnung Nr. 2022/16 bekannt gegeben. Dabei wurde der Absatz 11 des Artikels 2 aufgehoben, und im Artikel 3 wurden bestimmte Einschränkungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses eingeführt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Zudem wurden die Fristen für die Berichterstattung festgelegt und in einen Zeitplan integriert. Die Änderungen traten mit der Veröffentlichung der Mitteilung in Kraft.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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