Am 18. Oktober 2024 hat die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) eine Änderungsverordnung veröffentlicht, die sich auf die am 26. Juni 2022 erlassene Richtlinie zur Festlegung der Mindestgarantiefondsbeträge bezieht. In der neuen Regelung wird festgelegt, dass die Mindestkapitalanforderungen für Nichtlebensversicherungszweige aktualisiert werden müssen. Unternehmen mit einem Versicherungslücke sind verpflichtet, diese bis zum 31. August 2025 zu schließen. Die Verordnung tritt mit ihrem Veröffentlichungsdatum in Kraft.