Richtlinie zur Änderung der allgemeinen Rundverfügung über den Betrag der mit der Nummer 2022/19 (2024/26) zu schaffenden Garantie
Richtlinie zur Änderung der allgemeinen Rundverfügung über den Betrag der mit der Nummer 2022/19 (2024/26) zu schaffenden Garantie

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Am 18. Oktober 2024 hat die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) eine Änderungsverordnung veröffentlicht, die sich auf die am 26. Juni 2022 erlassene Richtlinie zur Festlegung der Mindestgarantiefondsbeträge bezieht. In der neuen Regelung wird festgelegt, dass die Mindestkapitalanforderungen für Nichtlebensversicherungszweige aktualisiert werden müssen. Unternehmen mit einem Versicherungslücke sind verpflichtet, diese bis zum 31. August 2025 zu schließen. Die Verordnung tritt mit ihrem Veröffentlichungsdatum in Kraft.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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