Am 17. Oktober 2024 hat die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) einige Änderungen im Zusammenhang mit der Verordnung Nr. 2022/16 bekannt gegeben. Dabei wurde der Absatz 11 des Artikels 2 aufgehoben, und im Artikel 3 wurden bestimmte Einschränkungen für die Mitglieder des Prüfungsausschusses eingeführt, um Interessenkonflikte zu vermeiden. Zudem wurden die Fristen für die Berichterstattung festgelegt und in einen Zeitplan integriert. Die Änderungen traten mit der Veröffentlichung der Mitteilung in Kraft.