Verordnung über Änderungen des Schreibens zur Umsetzung der Verordnung über Versicherungs- und Rückversicherungsbroker Nr. 2015/54 (2024/27)
Verordnung über Änderungen des Schreibens zur Umsetzung der Verordnung über Versicherungs- und Rückversicherungsbroker Nr. 2015/54 (2024/27)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat Änderungen an der am 01.12.2015 in Kraft getretenen Verordnung für Versicherungs- und Rückversicherungsbroker vorgenommen. Anträge mit Mängeln werden an die Verbände zur Korrektur zurückgegeben. Für Broker, die im Bereich der Rückversicherung tätig sind, wurde eine Mindestberufserfahrung von zwei Jahren festgelegt. Zudem muss das Mindestkapital bei der Lizenzantragsstellung in bar eingezahlt werden. Anträge, die gegen die festgelegten Regeln verstoßen, werden abgelehnt. Die Verantwortung für die Umsetzung dieser Verordnung liegt bei der Präsidentin der IPRSA.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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