Verordnung 2023/31 zur Änderung des Allgemeinen Rundschreibens über die Prämien der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (2024/31)
Verordnung 2023/31 zur Änderung des Allgemeinen Rundschreibens über die Prämien der Pflichtversicherung für Kraftfahrzeuge (2024/31)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat am 14. Dezember 2023 in einer Mitteilung mit der Nummer 2023/31 eine Änderung vorgenommen. Ab Januar 2025 werden die maximalen Beiträge für die Fahrzeuggruppe und die Nutzungstypen um 0,75 % erhöht. Diese Anpassung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und wird vom Präsidenten der Behörde umgesetzt. Zuvor gab es bereits Anpassungen der Beitragssätze in älteren Mitteilungen.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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