Die vorliegende Mitteilung der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) zielt darauf ab, die Richtlinien für den Abschluss von Verträgen über die obligatorische finanzielle Haftpflichtversicherung für kurzzeitige Nutzfahrzeuge, die von Unternehmen im zweiten-Hand-Markt für motorisierte Landfahrzeuge angeboten werden, festzulegen. Diese Verträge können zunächst für einen Zeitraum von sechzig Tagen abgeschlossen werden, wobei eine Verlängerung unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Darüber hinaus werden spezifische Regelungen für die Erstellung und Erneuerung solcher Verträge erläutert.
Die Regelung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft und wird von der Präsidentin bzw. dem Präsidenten der IPRSA umgesetzt. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass Verträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden, nicht den Bestimmungen dieser Mitteilung unterliegen.