Verordnung zur Änderung der Verordnung über Änderungen der Verordnung über die Finanzberichterstattung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Rentenunternehmen
Verordnung zur Änderung der Verordnung über Änderungen der Verordnung über die Finanzberichterstattung von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie Rentenunternehmen

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Die Verordnung über die finanziellen Berichterstattungen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie von Pensionsunternehmen wurde aktualisiert, um bestimmte Fristen anzupassen.

Artikel 1
Der erste Absatz von Artikel 13 der am 13. Mai 2023 im Amtsblatt Nr. 32189 veröffentlichten Verordnung wurde dahingehend geändert, dass die Angabe „1/1/2025“ in „1/1/2026“ geändert wurde.

Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Artikel 3
Die Durchführung dieser Verordnung obliegt dem Präsidenten der Behörde für Versicherungs- und Pensionsaufsicht.

Dieser Inhalt wurde von der offiziellen Website der SEDDK übernommen. Klicken Sie hier, um das Originaldokument und die vollständigen Details einzusehen.

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