Die Verordnung über die finanziellen Berichterstattungen von Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen sowie von Pensionsunternehmen wurde aktualisiert, um bestimmte Fristen anzupassen.
Artikel 1
Der erste Absatz von Artikel 13 der am 13. Mai 2023 im Amtsblatt Nr. 32189 veröffentlichten Verordnung wurde dahingehend geändert, dass die Angabe „1/1/2025“ in „1/1/2026“ geändert wurde.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Artikel 3
Die Durchführung dieser Verordnung obliegt dem Präsidenten der Behörde für Versicherungs- und Pensionsaufsicht.