Die Verordnung zur Änderung der Tarifanwendung im Rahmen der Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge regelt wesentliche Anpassungen. Diese Änderungen betreffen insbesondere die Prämiengestaltung für Versicherten, die im Nationalen System für Menschen mit Behinderungen registriert sind, sowie die Aufteilung von Prämien und Schadenszahlungen bei Poolversicherungen.
Artikel 1
Zur bestehenden Regelung für die Tarifanwendung wurde ein neuer Absatz hinzugefügt, der den Versicherungsunternehmen erlaubt, bei der Prämiengestaltung für Menschen mit Behinderungen einen Rabatt von bis zu 20 % einzuführen.
Artikel 2
Eine Bestimmung im Artikel 11, die der bisherigen Regelung nicht mehr entspricht, wurde aufgehoben.
Artikel 3
Die Vorgaben im Artikel 9 für die Prämienberechnung bei Beendigung einer Versicherungspolice wurden geändert, sodass die Prämien mindestens 2 % des gültigen Bruttomindestlohns betragen müssen.
Artikel 4
In Artikel 11 wurden spezifische Formulierungen hinsichtlich der Anpassung von Schadensindex und Prämien festgelegt und es wurden neue Regelungen bezüglich der maximalen Prämien ab dem 1. Januar 2025 eingeführt. Die maximalen Prämien werden an die zum Zeitpunkt der Anpassung geltenden Werte angeglichen.
Artikel 5
Die Tabellen 13 und 14 im Anhang der Verordnung wurden aktualisiert, und es wurden neue Tabellen hinzugefügt, während bestehende Fußnoten ebenfalls angepasst wurden.
Artikel 6
Änderungen in den Absätzen des Anhangs 4 betreffen die Einbeziehung bestimmter Fahrzeuggruppen in den Pool, sowie die Verteilung von Prämien und Schadensauszahlungen unter den Versicherungsunternehmen.
Artikel 7
Die verschiedenen Bestimmungen der Verordnung treten an unterschiedlichen Daten in Kraft: der zweite Artikel ab dem 5. Dezember 2024, die Artikel 3 und 6 ab dem 1. Januar 2025, während die übrigen Bestimmungen mit der Veröffentlichung wirksam sind.
Artikel 8
Die Umsetzung dieser Verordnung obliegt dem Präsidenten der Behörde für Versicherungs- und Rentenaufsicht.