In diesem Dokument wird eine Änderung an den Tarifen und Richtlinien für die Pflichtversicherung von gefährlichen Stoffen behandelt. Die Änderung umfasst Maßnahmen, die die Bedingungen und Bestimmungen dahingehend anpassen, dass sie einem aktuellen Standard entsprechen.
Artikel 1
Die am 9. Mai 2010 im Amtsblatt Nr. 27576 veröffentlichte Verordnung zur Pflichtversicherung von gefährlichen Stoffen wird wie im Anhang beschrieben geändert.
Artikel 2
Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.
Artikel 3
Die Umsetzung dieser Richtlinie obliegt dem Präsidenten der Behörde für Versicherungs- und Rentenaufsicht.