Verordnung 2023/31 über die Prämien für die Obligatorische Finanzielle Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen zur Änderung der Allgemeinen Verfügung (2024/24)
Verordnung 2023/31 über die Prämien für die Obligatorische Finanzielle Haftpflichtversicherung für Kraftfahrzeuge auf Autobahnen zur Änderung der Allgemeinen Verfügung (2024/24)

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Die Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA) hat am 14. Dezember 2023 eine Änderung der allgemeinen Richtlinie 2023/31 bekanntgegeben. Diese Änderung beinhaltet eine Erhöhung der maximalen Prämien für die obligatorische Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung um 2,5%, die im Oktober 2024 in Kraft treten wird. Die mit dieser Änderung verbundene allgemeine Richtlinie 2024/24 wird am 10. Oktober 2024 veröffentlicht und tritt am 1. November 2024 in Kraft.

Dieser Inhalt stammt von der offiziellen Website der Regulierungs- und Aufsichtsbehörde für private Renten (IPRSA). Klicken Sie hier, um das Originaldokument einzusehen und weitere Details zu erhalten.

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