Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grundsätze der Tarifanwendung in der Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Grundsätze der Tarifanwendung in der Pflichtversicherung für motorisierte Fahrzeuge

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Um die Anwendung von Tarifen für die Pflichtversicherungen von Kfz zu regeln, wurde eine Änderungsverordnung veröffentlicht. In dieser Verordnung wird insbesondere klargestellt, dass der Versicherungsträger berechtigt ist, die Versicherungsdauer für Verträge von Unternehmen, die im Rahmen des Verkaufs von Gebrauchtfahrzeugen tätig sind, auf bis zu dreißig Tage zu reduzieren. Diese Regelung tritt mit der Veröffentlichung der Verordnung in Kraft.

Artikel 1
Am 14. Juli 2007 wurde die Verordnung, die im Amtsblatt Nr. 26582 veröffentlicht wurde, geändert. Nach dem zweiten Satz des ersten Absatzes des Artikels 13 wird der folgende Satz eingefügt und der Begriff „durumun“ im bestehenden dritten Satz des gleichen Absatzes wird in „durumların“ geändert.

Artikel 2
Diese Verordnung tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.

Artikel 3
Die Umsetzung dieser Verordnung wird vom Präsidenten der Behörde für Versicherungs- und Rentenaufsicht überwacht.

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